Die curriculare Grundlage der LV findet sich im 'Fachspezifischen Qualifikationsprofil', wo der "situationsadäquate und normsichere Sprachgebrauch" als germanistische Grundkompetenz bezeichnet wird. Die LV ist Teil des Pflichtmoduls 1.

ECTS Punkte 2 (d.h.= 50 Stunden Arbeitsaufwand; 38,75 Std. Selbststudium)