Moodle und Recht
Ein uninteressantes Thema? Vielleicht nur auf den ersten Blick.
Lernplattformen sind kein rechtsfreier Raum. Auch in diesen passwortgeschützten Lernräumen gelten die gleichen (strengen) Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes (UhG) wie im traditionellen Unterricht. Auch wenn der Gebrauch von urheberrechtlich geschützten Werken im Rahmen von Lehre und Unterricht mit wenigen Ausnahmeregelungen und Erleichterungen verbunden ist, ist der korrekte Umgang mit diesen Werken eine Notwenigkeit, die teure Folgen (Abmahngebühren, Unterlassungsklagen) vermeiden kann.
Sie kennen diese Bestimmungen für Lehre und Unterricht?
Sie können sich hier selbst testen.
Wer mehr über dieses Thema erfahren möchte, hat am
Montag, den 22. Oktober um 14:00 Uhr
im Rahmen einer Online-Ringvorlesung von e-teaching.org
dazu Gelegenheit. Alles was man braucht, ist ein halbwegs aktueller Browser, Lautsprecher und ein Mikrofon (Headset), falls man sich aktiv an der frei zugänglichen Veranstaltung beteiligen möchte. Hier können sie ihre Hardware auf Eignung testen.
Übrigens:
Wer Bilder verwendet, die unter einer Creative Commons Lizenz im Bilderpool des Tiroler Bildungsservices (TiBS) veröffentlicht worden sind, ist rechtlich auf der sicheren Seite (sofern die Regelungen der CC-Lizenz beachtet und selbst angewandt werden).
Tipp:
Wer seine Unterrichts-Werke (Texte, Bilder, Online-Publikationen, Webseiten u.v.m.) ebenfalls unter eine CC-Lizenz stellt, ermöglicht anderen deren Verwendung unter definierten Bedingungen und trägt ein Stück weit zur Verbreitung von Open Educational Ressources (OER) bei. Denn Bildung darf keine Frage des Geldes sein.
(Fotoquelle: keshiki)